Erste Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität

Der Regierungsrat erweitert die Leistungen des Arbeitgebers Basel-Stadt in den Bereichen Weiterbildung, Urlaub und für Schichtdienstleistende bei der Sanität. Dies sind erste Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitgeberattraktivität. Weitere werden im Rahmen einer gesamtstrategischen Analyse des Regierungsrats geprüft.

Fachkräftemangel und der Wandel der Arbeitswelt stellen auch den Kanton als Arbeitgeber vor Herausforderungen. Deshalb hat der Regierungsrat eine Delegation Personalfragen eingesetzt, die sich gesamtstrategisch mit dem Thema beschäftigt. Im Zentrum stehen die Bereiche Arbeitsbedingungen, Rekrutierung und Mitarbeitendenbindung. Der Kanton spürt den Fachkräftemangel, punktuell sogar akut. Besonders betroffen sind beispielsweise Kommunikationstechnik, Ingenieurwesen, Technik, Planung, Architektur, Sicherheit, Medizin, Betreuung, Sozialpädagogik und Sozialarbeit.

Bereits umgesetzte Massnahmen

Die Regierung hat bereits einige Massnahmen umgesetzt. So hat der Kanton Basel-Stadt das Arbeitgeber-Marketing mit einem neuen Auftritt gestärkt, die Voraussetzung für Home-Office in allen Bereichen geschaffen, wo dies möglich ist, die Führungsentwicklung ausgebaut und als Sofortmassnahme eine auf drei Jahre befristete Arbeitsmarktzulage für die Kantonspolizei beschlossen.

Neu beschlossene Massnahmen
Zudem hat er Regierungsrat weitere Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen verabschiedet. Dazu gehören:

  • Vereinbarkeit Beruf und Familie: Die Obergrenze von maximal zehn Tagen pro Jahr für die Betreuung kranker Kinder wird aufgehoben. Zudem unterstützt der Regierungsrat Mitarbeitende, die sich im Bereich der Milizfeuerwehren freiwillig engagieren und erweitert den bezahlten Urlaub für Schulungsinstruktorinnen und -instruktoren. Die Regelung gilt ab 1. Januar 2024.
  • Schichtdienstleistende Sanität: Aufgrund der seit 2021 markant steigenden Einsatzzahlen bei der Sanität Basel hat der Regierungsrat eine befristete Überstundenregelung für Schichtdienstleistende eingeführt. Ab sofort können die jeweils Ende Jahr ausgewiesenen Überstunden der Jahre 2022 bis 2024 ausbezahlt werden.
  • Obligatorische Weiterbildungen: Die anrechenbare Arbeitszeit für den Besuch von obligatorischen Weiterbildungen (Typ A) wird von aktuell maximal 8.4 Stunden pro Tag auf maximal 12 Stunden erhöht. Diese Regelung gilt ab 1. Juli 2023 und betrifft vor allem Mitarbeitende bei der Berufsfeuerwehr.

Weiteres Vorgehen
Die Delegation Personalfragen des Regierungsrats erarbeitet derzeit eine gesamtstrategische Analyse und eine Priorisierung der Massnahmen. Zudem wird er im Rahmen der Beantwortung politischer Vorstösse und grösseren Projekte entsprechende Vorlagen ins Parlament bringen.

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