Recht

Die Abteilung Recht ist für die personalrechtlichen Grundlagen des Arbeitgebers Basel-Stadt verantwortlich und unterstützt die HR-Abteilungen der Departemente bei der Anwendung der personalrechtlichen Regelungen.

Rechtssetzung und -entwicklung: Wir erarbeiten die personalrechtlichen Grundlagen (Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Weisungen) und entwickeln diese stetig weiter.

Beratung und Vertretung: Wir beraten die HR-Kolleginnen und Kollegen in den Departementen sowie in Absprache mit ihnen auch Vorgesetzte in sämtlichen Prozessen, in welchen sich personalrechtliche Fragen stellen. Bei personalrechtlichen Streitigkeiten können wir die Departemente vertreten.

Schulung und Überprüfung: Wir führen Schulungen für die HR-Abteilungen der Departemente und für Führungsverantwortliche durch mit dem Ziel, eine korrekte und einheitliche Anwendung des kantonalen Personalrechts sicherzustellen. Bei Abweichungen von den personalrechtlichen Regeln weisen wir die zuständigen Stellen darauf hin.

Kommissionsarbeit und weitere Geschäfte: Wir leiten das Sekretariat der Begutachtungskommission. Im Weiteren beraten wir die Leitung und die Abteilungen von HR BS in allen rechtlichen Belangen und unterstützen sie bei Bedarf bei der Beantwortung von parlamentarischen Geschäften.